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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 13 B 201/03 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. August 2003 - 13 B 201/03 (https://dejure.org/2003,24782)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
EWG-Richtlinie 89/104; ; LMBG § 31
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrsverbot von Party-Pickern mit Papier-Schirmchen wegen Abgabe von Farbe auf Lebensmittel
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 19.12.2002 - 16 L 4456/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 13 B 201/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.02.1982 - 2 BvR 1492/81
Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Vereinbarkeit mit Grundgesetz
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 13 B 201/03
Das BVerfG, Beschluss vom 15.2.1982 - 2 BvR 1492/81 -, BayVBl. 1982, 277, hat insoweit entschieden, es sei von der Verfassung her nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dann ablehnen, "wenn sie den angegriffenen Verwaltungsakt auf Grund näherer Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht als offensichtlich rechtswidrig erachten, vielmehr zu dem Ergebnis gelangen, er sei aller Voraussicht nach rechtmäßig und mithin würden die vom Beschwerdeführer in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfe erfolglos bleiben." .
- VG Düsseldorf, 09.12.2003 - 16 K 1451/03
Lebensmittelrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ordnungsverfügung zur …
Die dagegen eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen durch Beschluss vom 13. August 2003 (13 B 201/03) zurückgewiesen.